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   BGH, 14.04.1961 - 4 StR 52/61   

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https://dejure.org/1961,3926
BGH, 14.04.1961 - 4 StR 52/61 (https://dejure.org/1961,3926)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1961 - 4 StR 52/61 (https://dejure.org/1961,3926)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1961 - 4 StR 52/61 (https://dejure.org/1961,3926)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes - Eventualvorsatz - Erkennen der Gefährlichkeit eines Messers - Tötung eines Menschen im Affekt - Feststellung der vollen strafrechtlichen Verantwortlichkeit - Würdigung des Bereuens der Tat unmittelbar nach der Tatausführung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 466/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1961 - 4 StR 52/61
    Daraus ist zu entnehmen, daß bei dem zur Tatzeit erst 34 Jahre alten Angeklagten trotz seines schon seit 1954 bestehenden regelmäßigen erheblichen Alkoholgenusses (UA 4) noch keine krankhafte Veränderung der Persönlichkeit festgestellt werden konnte, die zu einer allgemeinen Beeinträchtigung seiner geistigen und seelischen Kräfte, besonders seines Hemmungsvermögens, geführt hat (vgl. BGH 5 StR 173/55 vom 7. Juni 1955; 4 StR 466/56 vom 6. Dezember 1956).
  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Ermächtigung zur Teilrücknahme eines

    Infolgedessen kommt es darauf an, ob die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten auf Grund vorangegangenen Alkoholgenusses ausgeschlossen oder erheblich vermindert war (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1961 - 4 StR 52/61 -).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 91/70

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Vorliegen einer

    Das ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die auch die Äußerungen des wissenschaftlichen Schrifttums berücksichtigen und anführen, anerkannt (u.a. 1 StR 27/54 vom 28. September 1954; 5 StR 173/55 vom 7. Juni 1955; 4 StR 436/58 vom 20. Februar 1959; 4 StR 52/61 vom 14. April 1961; 4 StR 317/63 vom 30. August 1963).
  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 204/77

    Grad des Krankheitszustandes des Täters als Maßstab für das Ausmaß der

    Ohne Erläuterung der Art und des Grades der Wesensveränderung und ihrer Ursachen läßt sich die Frage nicht prüfen, ob die Strafkammer rechtsfehlerfrei einerseits den Ausschluß der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) verneint, andererseits die Voraussetzungen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) - und damit eine der Voraussetzungen der angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Abs. 1 StGB) - bejaht hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1955 - 5 StR 173/55 - und vom 14. April 1961 - 4 StR 52/61 - Witter in Göppinger/Witter, Handbuch der forensischen Psychiatrie Bd. I S. 489/490, Bd. II S. 982 bis 984, 1038; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 156, 176; Rasch in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin 3. Aufl. S. 82).
  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 428/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten unbefugten Fahrzeuggebrauchs in Tateinheit mit

    Auch der jahrelange Alkoholmißbrauch, der den Angeklagten immer wieder zu Straftaten brachte, zwingt die Strafkammer nicht, für alle Taten einheitlich Zurechnungsunfähigkeit anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1961 - 4 StR 52/61).
  • BGH, 30.08.1963 - 4 StR 317/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Diese Gesamtumstände zwingen zur Prüfung, ob infolge fortwährenden übermässigen Alkoholgenusses seit 1957 eine krankhafte Veränderung der Persönlichkeit des Angeklagten eingetreten sein kann und eingetreten ist, die, zusammen mit dem am Tattage genossenen Alkohol, zu allgemeiner Beeinträchtigung seiner geistigen und seelischen Kräfte, besonders seines Hemmungsvermögens, geführt hat (BGH 5 StR 173/55 vom 7. Juni 1955; 4 StR 466/56 vom 6. Dezember 1956; 4 StR 52/61 vom 14. April 1961).
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